Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 113, 438
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 113, Seite: 438
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 113, 438:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom06.12.2007
- IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I -
Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
Muss ein Autofahrer einem plötzlichen und heftigen Stuhldrang (Durchfall) nachkommen, so kann unter bestimmten Umständen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund einer nahe gelegenen Ausfahrt dadurch kein nennenswerter Zeitgewinn erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 113, 438 wird teils auch als „VRS 113, S. 438“ zitiert.