Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 120, 207
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 120, Seite: 207
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 120, 207:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -
BVerwG: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 120, 207 wird teils auch als „VRS 120, S. 207“ zitiert.