Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 70, 66
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 70, Seite: 66
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 70, 66:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom26.06.1985
- 3 Ob OWi 58/85 -
Taxifahrer muss auch Fahrgast mit Hund (hier: Dackel) befördern
Ein Taxifahrer hat eine Beförderungspflicht. Neben dem Fahrgast muss ein Taxifahrer auch die Sachen des Fahrgastes befördern, wenn diese so untergebracht sind, dass dadurch nicht die Sicherheit und Ordnung des Betriebs gefährdet wird. Als Sachen gelten auch Tiere, so dass diese auch grundsätzlich mit zu befördern sind. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VRS 70, 66 wird teils auch als „VRS 70, S. 66“ zitiert.