Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 79, 108
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 79, Seite: 108
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 79, 108:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 79, 108 wird teils auch als „VRS 79, S. 108“ zitiert.