Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VRS 90, 470
Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 90, Seite: 470
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VRS 90, 470:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom12.12.1995
- 3 ObOWi 118/95 -
Tierquälerei bei Belassen von Hunden im Auto bei 30 °C Außentemperatur
Wer seine Hunde bei Außentemperaturen von 30 °C im Auto belässt, begeht eine fahrlässige Tierquälerei und damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VRS 90, 470 wird teils auch als „VRS 90, S. 470“ zitiert.