Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1957, 185
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1957, Seite: 185
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1957, 185:
Amtsgericht Bremen, Urteil vom06.06.1957
- 15 C 2658/57 -
Einige Male im Jahr darf gefeiert werden: Gelegentliches Feiern in der Wohnung muss als zumutbare Beeinträchtigung vom Vermieter hingenommen werden
Wer in einer Wohnung eine Feier abhält, der muss darauf achten, dass das Maß der damit üblicherweise verbundenen Lärmbelästigung für die anderen Hausbewohner nicht überschritten wird. Ein generelles Feierverbot kann jedoch nicht verlangt werden, solange derartige Veranstaltung nicht regelmäßig stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1957, 185 wird teils auch als „WuM 57, 185“, „WuM 1957, S. 185“ oder „WuM 57, S. 185“ zitiert.