Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1984, 303
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1984, Seite: 303
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1984, 303:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.08.1984
- 20 W 148/84 -
OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig
Kommt es durch das Klavierspielen eines Wohnungseigentümers zu Beeinträchtigungen und Störungen der Nachbarn, so kann das Musizieren auf 1 ½ Stunden täglich begrenzt werden. Ein vollständiges Musizierverbot oder eine Beschränkung des Klavierspielens auf Zimmerlautstärke ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom29.08.1984
- 20 W 190/84 -
Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen
Legt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1984, 303 wird teils auch als „WuM 84, 303“, „WuM 1984, S. 303“ oder „WuM 84, S. 303“ zitiert.