Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1985, 260
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1985, Seite: 260
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1985, 260:
Amtsgericht Rheine, Urteil vom30.10.1984
- 14 C 420/84 -
Lärm durch Imbissbude und Pub berechtigt zur Mietminderung
Kommt es durch eine im Parterre befindlichen Imbissstube und Pub zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Miesbach, Urteil vom30.10.1984
- 3 C 585/84 -
Trübe Isolierglasfenster stellen Mangel der Mietsache dar
Trüben sich Isolierglasscheiben, so ist dies ein zur Minderung berechtigter Mangel. Dies hat das Amtsgericht Miesbach entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom27.07.1977
- 1 C 215/77 -
Kleine Wohnungen brauchen keinen eigenen Waschmaschinenanschluss
Fehlt in einen 1 ½ -Zimmer-Appartement ein Waschmaschinenanschluss, so stellt dies keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Darmstadt, Urteil vom04.04.1984
- 7 S 397/83 -
Feuchtigkeitsschäden an Isolierglasfenstern berechtigten zur Mietminderung
Entstehen durch eintretende Feuchtigkeit Schäden an isolierverglasten Doppelfenstern, so berechtigt dies zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom26.06.1984
- 28 C 397/84 -
Lärmbelästigungen müssen konkret dargelegt werden
Soll ein Gericht die Berechtigung einer Mietminderung wegen einer Lärmbelästigung überprüfen, so muss die Lärmbelästigung konkret geschildert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom02.01.1984
- 37 a C 344/83 -
Außerbetriebsetzung eines Müllschluckers rechtfertigt keine Mietminderung
Wird der Müllschlucker eines Wohnhauses stillgelegt, so rechtfertigt dies den Mieter nicht zur Minderung seiner Miete. Denn es liegt keine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1985, 260 wird teils auch als „WuM 85, 260“, „WuM 1985, S. 260“ oder „WuM 85, S. 260“ zitiert.