Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1986, 306
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1986, Seite: 306
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1986, 306:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom11.04.1983
- 27 C 552/82 -
Vermieter darf nicht Firma zur Reinigung des Treppenhauses auf Kosten der Mieter beauftragen
Der Vermieter kann die durch eine Hausordnung geregelte Pflicht der Mieter zur Reinigung des Treppenhauses nicht einseitig ändern. Beauftragt er also eigenmächtig eine Firma mit der Reinigung, so bleibt er auf den Kosten sitzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom13.03.1984
- 31 C 1008/83 -
Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen der Wohnungseingangstür erlaubt
Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen seiner Wohnungseingangstür zu befestigen. Solange keine Störung des Hausfriedens vorliegt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1986, 306 wird teils auch als „WuM 86, 306“, „WuM 1986, S. 306“ oder „WuM 86, S. 306“ zitiert.