Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1987, 201
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1987, Seite: 201
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1987, 201:
Landgericht Koblenz, Urteil vom02.12.1986
- 6 S 276/86 -
Vermieter einer Bundesmietwohnung kann nach Tod des Mieters eintretenden Familienangehörigen aufgrund fehlender Wohnberechtigung kündigen
Der Vermieter einer Bundesmietwohnung kann den nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintretenden Familienangehörigen gemäß § 563 Abs. 4 BGB kündigen, wenn dieser kein Bundesbediensteter ist und ihm somit die Wohnberechtigung fehlt. Allein das öffentliche Interesse an der Freihaltung der Wohnung für Bundesbedienstete rechtfertigt die Kündigung. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1987, 201 wird teils auch als „WuM 87, 201“, „WuM 1987, S. 201“ oder „WuM 87, S. 201“ zitiert.