wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1988, 155

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 155

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 155:

Landgericht Kassel, Urteil vom13.08.1987
- 1 S 57/87 -

Mieter eines Einfamilienhauses mit Grundstück ist ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht zur Gartenpflege verpflichtet

Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, ist grundsätzlich nicht der Mieter, sondern der Vermieter für die Gartenpflege verantwortlich. Dies gilt auch bei einer Vermietung eines Einfamilienhauses mit Grundstück. Verschlechtert sich die Rasenfläche, ist dafür daher nicht der Mieter verantwortlich. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 1988, 155 wird teils auch als „WuM 88, 155“, „WuM 1988, S. 155“ oder „WuM 88, S. 155“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH