Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1988, 399
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1988, Seite: 399
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1988, 399:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom27.01.1988
- 5 S 210/87 -
Übertragung der Streupflicht per Hausordnung auf den Mieter darf nicht zu unbestimmt sein
Vermieter können Mietern nicht einfach per Hausordnung zum Winterdienst verpflichten. Dazu bedarf es einer privat-rechtlichen Regelung im Mietvertrag. Dies entschied das Landgericht Stuttgart. Soweit im Mietvertrag steht, dass "alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten" sind, ist das zu unbestimmt. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom22.09.1988
- 16 U 123/87 -
Räum- und Streupflicht: Verkehrssicherungspflicht kann auch durch Hausordnung eines Formularmietvertrags wirksam auf Wohnungsmieter übertragen werden
Einem Mieter kann durch eine Klausel zur Hausordnung im Mietvertrag wirksam die Räum- und Streupflicht für den Winter übertragen werden. Kommt es zu einem Unfall wegen gar nicht oder nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege und Flächen, haftet der Mieter für entstandene Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1988, 399 wird teils auch als „WuM 88, 399“, „WuM 1988, S. 399“ oder „WuM 88, S. 399“ zitiert.