Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 284
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 284
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 284:
Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Eine Mäuseplage gilt als Mangel der Mietsache und begründet einen Mietminderungsanspruch. Befindet sich das Mietobjekt jedoch auf dem Land in der Nachbarschaft einer Schweinezucht, so hat der Mieter nicht den gleichen Minderungsanspruch wie der Mieter einer Stadtwohnung. Das Vorkommen von Mäusen auf dem Lande ist anders als in einer Stadtwohnung nicht vermeidbar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 284 wird teils auch als „WuM 89, 284“, „WuM 1989, S. 284“ oder „WuM 89, S. 284“ zitiert.