Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1989, 624
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1989, Seite: 624
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1989, 624:
Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom26.09.1989
- 316 a C 97/89 -
Erlaubnis zur Hundehaltung darf bei wiederholter Verunreinigung von Treppenhaus und Garten sowie Eindringen des Hundes in fremde Wohnung widerrufen werden
Verunreinigt der Hund eines Mieters wiederholt das Treppenhaus sowie den Garten und dringt er in fremde Wohnungen ein, so berechtigt dies den Vermieter zum Widerruf der Hundehaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Augsburg, Urteil vom24.08.1984
- 4 S 2099/84 -
Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unterlassungsanspruch
Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grundstückseigentümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grundstückseigentümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1989, 624 wird teils auch als „WuM 89, 624“, „WuM 1989, S. 624“ oder „WuM 89, S. 624“ zitiert.