Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1991, 248
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1991, Seite: 248
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1991, 248:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.03.1991
- 30 REMiet 3/90 -
Erneuerung abgenutzter Teppichböden unterfällt nicht der Schönheitsreparaturklausel
Die Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel erfasst. Der Vermieter hat daher selbst die Kosten für einen Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1991, 248 wird teils auch als „WuM 91, 248“, „WuM 1991, S. 248“ oder „WuM 91, S. 248“ zitiert.