Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1993, 109
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1993, Seite: 109
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1993, 109:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.1993
- VIII ZR 10/92 -
Generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unzulässig / Mieter darf Dübel setzen und muss nicht bei Auszug sämtliche Dübellöcher entfernen
Nicht jedes Tier hat Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum, so dass eine Klausel in einem Mietvertrag, die das Halten von Haustieren generell ausschließt, unwirksam wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1993, 109 wird teils auch als „WuM 93, 109“, „WuM 1993, S. 109“ oder „WuM 93, S. 109“ zitiert.