Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1994, 197
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1994, Seite: 197
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1994, 197:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom06.08.1993
- 61 C 291/93 -
Mieter darf keinen Schrank im Treppenhaus aufstellen
Grundsätzlich ist ein Mieter nicht befugt, im Treppenhaus einen Schrank aufzustellen. Nimmt der Vermieter dies aber lange Zeit widerspruchslos hin, so kann er später nicht die Beseitigung des Schrankes verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1994, 197 wird teils auch als „WuM 94, 197“, „WuM 1994, S. 197“ oder „WuM 94, S. 197“ zitiert.