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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 1994, 425

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1994, Seite: 425

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1994, 425:

Amtsgericht München, Urteil vom17.06.1993
- 461 C 2972/93 -

Betreten der Mietwohnung durch Dritte: Mieter darf Vorzeigen des Ausweises verlangen, nicht aber das Ausziehen der Schuhe

Der Mieter einer Wohnung darf von Personen, die die Wohnung betreten wollen, das Vorzeigen des Ausweises verlangen. Er kann aber nicht das Ausziehen der Schuhe verlangen. Der Vermieter darf dem Mieter wegen des Verlangens nicht fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 1994, 425 wird teils auch als „WuM 94, 425“, „WuM 1994, S. 425“ oder „WuM 94, S. 425“ zitiert.



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