Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1995, 310
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 310
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 310:
Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom11.01.1995
- 13 C 663/94 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon: Kleinere Wäschestücke dürfen trotz Verbots in der Hausordnung auf dem Balkon getrocknet werden
Mieter dürfen selbst dann, wenn die Hausordnung das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ausdrücklich untersagt, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufhängen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1995, 310 wird teils auch als „WuM 95, 310“, „WuM 1995, S. 310“ oder „WuM 95, S. 310“ zitiert.