Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1995, 312
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 312
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 312:
Amtsgericht Köln, Urteil vom18.11.1994
- 221 C 156/94 -
Schönheitsreparaturpflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer
Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1995, 312 wird teils auch als „WuM 95, 312“, „WuM 1995, S. 312“ oder „WuM 95, S. 312“ zitiert.