Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1995, 393
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 393
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 393:
Amtsgericht Friedberg, Urteil vom03.05.1995
- C 1326/94-11 -
Vermieter haftet für Hochwasserschaden in Kellerwohnung aufgrund Kenntnis der Hochwassergefahr
Kommt es in einer Kellerwohnung zu einem Hochwasserschaden, so muss dafür der Vermieter haften, wenn er trotz Kenntnis der Hochwassergefahr seinen Mieter bei Abschluss des Mietvertrags nicht davor warnt. Der Mieter kann zum Beispiel Ersatz der Hotelkosten, Maklergebühren und Umzugskosten verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Friedberg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1995, 393 wird teils auch als „WuM 95, 393“, „WuM 1995, S. 393“ oder „WuM 95, S. 393“ zitiert.