Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1995, 449
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1995, Seite: 449
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1995, 449:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom01.06.1995
- 2Z BR 34/95 -
Wohnungseigentum: Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer unauffälligen Markise
Führt die Markise eines Wohnungseigentümers nicht zu einer Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes und wird der Sonneneinfall eines Nachbarn nicht gestört, so besteht keine Verpflichtung diese zu entfernen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1995, 449 wird teils auch als „WuM 95, 449“, „WuM 1995, S. 449“ oder „WuM 95, S. 449“ zitiert.