Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 214
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 214:
Landgericht Schwerin, Urteil vom04.08.1995
- 6 S 96/94 -
Betreiben eines Architekturbüros in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig
Betreibt ein Mieter in der angemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ein Architekturbüro, so ist dies unzulässig. Erlaubt sind lediglich gelegentliche Büroarbeiten oder geschäftliche Besprechungen. Die Wohnnutzung muss deutlich im Vordergrund bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schwerin hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1996, 214 wird teils auch als „WuM 96, 214“, „WuM 1996, S. 214“ oder „WuM 96, S. 214“ zitiert.