Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 29
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 29
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 29:
Landgericht Landau, Urteil vom07.11.1995
- 1 S 253/95 -
Mieter haftet nicht für Wasserschaden durch defekte Geschirrspülmaschine
Wenn eine Geschirrspülmaschine infolge eines technischen Defekts einen Wasserschaden verursacht, kann der Betreiber dieses Geräts nicht automatisch haftbar gemacht werden. Ist ein Defekt des Geräts zuvor nicht zu erkennen gewesen und wurde das Gerät während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt gelassen, so kann dem Betreiber kein Verschulden zur Last gelegt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom17.05.1995
- 40a C 1309/94 -
Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen
Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1996, 29 wird teils auch als „WuM 96, 29“, „WuM 1996, S. 29“ oder „WuM 96, S. 29“ zitiert.