Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 701
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 701
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 701:
Amtsgericht Mainz, Urteil vom06.05.1996
- 8 C 98/96 -
Unbenutzbarer Briefkasten rechtfertigt Mietminderung um 1 %
Die Mietminderung von 1 % wegen eines defekten Briefkastens ist angemessen, im Hinblick auf die nur leichte Beeinträchtigung des Wohnwertes aber auch ausreichend. Dies entschied das Amtsgericht Mainz. In dem zugrunde liegenden Fall befand sich der Briefkasten einer Mietwohnung in einem derart schlechten Zustand, dass sich das Türchen nur schwer öffnen und schließen ließ und es bei Regen reintropfte. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom24.04.1995
- 206 C 251/94 -
Fehlende Warmwasserversorgung zwischen 22 und 7 Uhr rechtfertigt Mietminderung von 7,5 %
Steht einem Mieter in der Zeit von 22 bis 7 Uhr nur Kaltwasser zur Verfügung, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter ist dann berechtigt seine Miete um 7,5 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Vilbel, Urteil vom20.09.1996
- 3 b C 52/96 -
Mietminderung von 60 % wegen Feuchtigkeit in der Wohnung
Besteht aufgrund auftretender Feuchtigkeit in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefahr und kommt es zu sichtbaren Feuchtigkeitsschäden, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 60 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Vilbel hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1996, 701 wird teils auch als „WuM 96, 701“, „WuM 1996, S. 701“ oder „WuM 96, S. 701“ zitiert.