Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1996, 757
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1996, Seite: 757
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1996, 757:
Amtsgericht Kassel, Urteil vom15.03.1996
- 451 C 7217/95 -
Durchbohrte Wandfliesen: 14 Bohrlöcher im Bad liegen noch im verkehrsüblichen Maß
Mieter dürfen im Rahmen des Verkehrsüblichen Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. 14 Bohrlöcher für z.B. die Installation von Handtuchhalter, Spiegel und Konsole überschreiten noch nicht das verkehrsübliche Maß. Insoweit ist unbeachtlich, dass ein Bohrloch als Sachbeschädigung zu werten ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1996, 757 wird teils auch als „WuM 96, 757“, „WuM 1996, S. 757“ oder „WuM 96, S. 757“ zitiert.