Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1997, 432
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1997, Seite: 432
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1997, 432:
Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom30.01.1997
- 2.2 C 1295/96 -
Vermieter darf Hausreinigungspflicht der Mieter nicht einseitig ändern
Sind die Mieter verpflichtet das Treppenhaus und den Hausflur zu reinigen, so darf der Vermieter diese Pflicht nicht einseitig ändern. Beauftragt er daher eine Firma mit der Reinigung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 1997, 432 wird teils auch als „WuM 97, 432“, „WuM 1997, S. 432“ oder „WuM 97, S. 432“ zitiert.