Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1997, 486
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1997, Seite: 486
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1997, 486:
Amtsgericht Münster, Urteil vom15.07.1997
- 5 C 3/97 -
Mieter dürfen mitgemieteten Garten mit Maschendrahtzaun einfrieden
Umzäunen die Mieter eines Hauses den mitgemieteten Garten mit einem Maschendrahtzaun und liegt nur eine geringe optische Beeinträchtigung des Gesamtgrundstücks vor, so muss der Vermieter die Einfriedung hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1997, 486 wird teils auch als „WuM 97, 486“, „WuM 1997, S. 486“ oder „WuM 97, S. 486“ zitiert.