Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1998, 343
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1998, Seite: 343
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1998, 343:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom16.01.1998
- 33 C 2515/97-67 -
Anfertigung von Fotos der Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters: Mieter darf im Rahmen seines Notwehrrechts Kamera aus der Hand schlagen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt von der Mietwohnung ohne Erlaubnis des Mieters Fotos anzufertigen. Tut er dies doch, so kann der Mieter im Rahmen seines Notwehrrechts dem Fotografen die Kamera aus der Hand schlagen. Zudem rechtfertigt allein eine unordentliche Wohnung keine fristlose Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1998, 343 wird teils auch als „WuM 98, 343“, „WuM 1998, S. 343“ oder „WuM 98, S. 343“ zitiert.