Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1999, 452
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1999, Seite: 452
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1999, 452:
Amtsgericht Winsen, Urteil vom28.04.1999
- 16 C 602/99 -
Vermieterin muss Kinderwagen von Mietern im Treppenhaus dulden - nicht aber von Besuchern
In einem Klageverfahren hatte die Hauseigentümerin von einer Mieterin verlangt, keinen Kinderwagen mehr im Hausflur abzustellen. Dabei berief sie sich auf die Hausordnung, die besagte, dass das Abstellen von Kinderwagen und anderen Gegenständen untersagt sei, wenn dadurch das Treppenhaus und der Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könne. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) gab der Klage insoweit statt, als der Mieterin untersagt wurde, ihren Besuchern zu gestatten, Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Sie selbst dürfe aber ihren eigenen Kinderwagen dort weiter abstellen. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bonn, Urteil vom09.03.1999
- 6 C 510/98 -
Rauchen auf dem Balkon gehört zum normalen Mietgebrauch
Mieter dürfen auf ihren Balkonen rauchen, da diese ebenfalls mit zur Wohnung gehören. Andere Mieter oder der Vermieter können auch dann nichts dagegen einwenden, wenn der Rauch in die darüber liegende Wohnung zieht. Dies hat das Amtgericht Bonn entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1999, 452 wird teils auch als „WuM 99, 452“, „WuM 1999, S. 452“ oder „WuM 99, S. 452“ zitiert.