Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2000, 190
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2000, Seite: 190
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2000, 190:
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom01.07.1999
- 91 C 2213/99 -19 -
Verstoß gegen Reinigungspflicht rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung des Mieters
Kommt ein Wohnungsmieter seiner mietvertraglichen Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses nicht nach, so rechtfertigt dies grundsätzlich keine Kündigung. Die Reinigung kann auf Kosten des Mieters durch Andere vorgenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2000, 190 wird teils auch als „WuM 00, 190“, „WuM 2000, S. 190“ oder „WuM 00, S. 190“ zitiert.