Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2001, 509
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 509
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 509:
Amtsgericht Brühl, Urteil vom31.10.2000
- 21 C 256/00 -
Wäschetrocknen auf dem Balkon ist erlaubt
Untersagt eine Hausordnung das Trocknen von Wäsche innerhalb einer Wohnung, so gilt dies nicht für das Wäschetrocknen auf dem Balkon. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2001, 509 wird teils auch als „WuM 01, 509“, „WuM 2001, S. 509“ oder „WuM 01, S. 509“ zitiert.