Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2001, 512
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 512
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 512:
Amtsgericht Köln, Urteil vom08.08.2000
- 208 C 164/00 -
Gelegentlicher Hundeurin im Treppenhaus berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung
Befindet sich nur gelegentlich Hundeurin im Treppenhaus, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Wiederholt sich dies jedoch regelmäßig, so kommt eine fristgerechte Kündigung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2001, 512 wird teils auch als „WuM 01, 512“, „WuM 2001, S. 512“ oder „WuM 01, S. 512“ zitiert.