Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2001, 515
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 515
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 515:
Amtsgericht Köln, Urteil vom22.05.2000
- 222 C 120/99 -
Graffiti-Beseitigung stellt Instandhaltungsarbeit dar
Da die Beseitigung eines Graffitis von der Hausfassade zu den Instandhaltungsarbeiten zählt, dürfen die Kosten dafür nicht auf die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2001, 515 wird teils auch als „WuM 01, 515“, „WuM 2001, S. 515“ oder „WuM 01, S. 515“ zitiert.