Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2002, 605
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2002, Seite: 605
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2002, 605:
Amtsgericht Köln, Urteil vom03.12.2001
- 222 C 227/01 -
Kein Anspruch auf Entfernung eines am Balkon angebrachten Katzennetzes bei fehlender Substanzverletzung der Mietsache und geringer optischer Beeinträchtigung
Kommt es durch ein am Balkon angebrachtes Katzennetz zu keiner Substanzverletzung am Wohnhaus und geht vom Netz eine nur geringe optische Beeinträchtigung aus, so kann der Vermieter nicht die Beseitigung des Katzennetzes verlangen. Vielmehr ist er verpflichtet das Anbringen des Netzes zu erlauben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2002, 605 wird teils auch als „WuM 02, 605“, „WuM 2002, S. 605“ oder „WuM 02, S. 605“ zitiert.