Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2002, 89
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2002, Seite: 89
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2002, 89:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom20.06.2000
- 24 U 143/99 -
Außerhalb der Verkehrsstunden muss nicht gestreut werden
Mit dem Streuen ist so rechtzeitig zu beginnen, dass der Hauptberufsverkehr gesichert ist. Das ist üblicherweise nicht vor 7.00 Uhr der Fall, da außerhalb der Verkehrsstunden kein Vertrauensschutz in die Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen besteht. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2002, 89 wird teils auch als „WuM 02, 89“, „WuM 2002, S. 89“ oder „WuM 02, S. 89“ zitiert.