Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 355
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 355
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 355:
Amtsgericht Meppen, Urteil vom11.03.2003
- 8 C 92/03 -
Mieter dürfen Wespennest ohne Rücksprache mit dem Vermieter entfernen lassen
Wespennester stellen eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die einen Mieter berechtigen kann, sofort - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - die Entfernung zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Vermieter übernehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Meppen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2003, 355 wird teils auch als „WuM 03, 355“, „WuM 2003, S. 355“ oder „WuM 03, S. 355“ zitiert.