Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2003, 621
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 621
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 621:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.10.2003
- I-10 U 46/03 -
Parkettabschleifen ist Sache des Vermieters
Soweit ein Parkettfußboden aufgrund der vertragsgemäßen Abnutzung Schäden aufweist, muss dafür nicht der Mieter einstehen. Zudem ist die Pflicht der Parkettrenovierung durch den Mieter aufgrund einer Schönheitsreparaturklausel unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2003, 621 wird teils auch als „WuM 03, 621“, „WuM 2003, S. 621“ oder „WuM 03, S. 621“ zitiert.