Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2004, 269
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 269
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 269:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.01.2004
- XII ZR 214/00 -
Kündigung eines Gewerbemietvertrags: Zugang eines Kündigungsschreibens trotz Urlaub
Ein Kündigungsschreiben geht auch dann wirksam dem Empfänger zu, wenn dieser urlaubsbedingt abwesend ist. Zudem kann der Absender damit rechnen, dass ein Briefkasten zu den gewöhnlichen Postzustellzeiten geleert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger mit dem Postboten eine individuelle Postzustellzeit vereinbart hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2004, 269 wird teils auch als „WuM 04, 269“, „WuM 2004, S. 269“ oder „WuM 04, S. 269“ zitiert.