Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2004, 600
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 600
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 600:
Amtsgericht Görlitz, Urteil vom26.04.2004
- 2 C 0727/03 -
Brunnen im mitgemieteten Garten darf grundsätzlich von Mietern benutzt werden
Befindet sich im Mietergarten ein Brunnen, so kann dieser grundsätzlich von den Mietern genutzt werden. Der Eigentümer des Grundstücks bleibt zwar weiterhin Eigentümer des Brunnen. Er hat aber keinen Anspruch auf Unterlassen der Wasserentnahme. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2004, 600 wird teils auch als „WuM 04, 600“, „WuM 2004, S. 600“ oder „WuM 04, S. 600“ zitiert.