Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 125
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 125:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.12.2004
- VIII ZR 218/03 -
Fristlose Kündigung einer psychisch erkrankten Mieterin: Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund durch Räumung bedingte Gefahr der Selbsttötung bzw. Selbstgefährdung
Stört eine psychisch erkrankte Mieterin über eine lange Zeit den Hausfrieden, insbesondere zur Nachtzeit, so rechtfertigt dies dann keine fristlose Kündigung, wenn durch die Räumung die Gefahr einer Selbsttötung oder Selbstgefährdung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2005, 125 wird teils auch als „WuM 05, 125“, „WuM 2005, S. 125“ oder „WuM 05, S. 125“ zitiert.