Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 384
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 384
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 384:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2005, 384 wird teils auch als „WuM 05, 384“, „WuM 2005, S. 384“ oder „WuM 05, S. 384“ zitiert.