Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 28
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 28
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 28:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.11.2005
- VIII ZR 5/05 -
Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informationsinteresse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 28 wird teils auch als „WuM 06, 28“, „WuM 2006, S. 28“ oder „WuM 06, S. 28“ zitiert.