Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 513
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 513
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 513:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- VIII ZR 124/05 -
Rauchen in der Wohnung ist erlaubt - kein Schadensersatzanspruch des Vermieters für Maler- und Renovierungskosten wegen Tabakkonsums
Rauchende Mieter haben keine besonderen Renovierungspflichten. In einer Mietwohnung darf geraucht werden. Rauchen ist nicht vertragswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Vermieters abgewiesen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 513 wird teils auch als „WuM 06, 513“, „WuM 2006, S. 513“ oder „WuM 06, S. 513“ zitiert.