Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 524
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 524
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 524:
Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -
Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom20.12.2005
- 14 S 22556/05 -
Beschädigung des Eigentums des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Beschädigt ein Mieter das Eigentum des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 524 wird teils auch als „WuM 06, 524“, „WuM 2006, S. 524“ oder „WuM 06, S. 524“ zitiert.