Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2007, 29
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2007, Seite: 29
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2007, 29:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.11.2006
- V ZR 46/06 -
Werbung muss aufgesammelt werden - Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor ungewollter Werbung
Überzähliges Werbematerial, das in Hauseingängen oder Treppenhäusern abgelegt wurde, muss vom Austräger auch wieder eingesammelt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Ein Hauseigentümer muss die Werbung im Interesse der Mieter zwar dulden, aber nur solange wie hierdurch keine Vermüllung entsteht. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass Mieter einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abstellen dürfen, wenn die Besitzer hierauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zuläßt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2007, 29 wird teils auch als „WuM 07, 29“, „WuM 2007, S. 29“ oder „WuM 07, S. 29“ zitiert.