Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2007, 450
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2007, Seite: 450
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2007, 450:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.05.2007
- VIII ZR 138/06 -
Keine Mieterhöhung, wenn Wohnung größer ist, als vertraglich vereinbart
Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2007, 450 wird teils auch als „WuM 07, 450“, „WuM 2007, S. 450“ oder „WuM 07, S. 450“ zitiert.