Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 23
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 23
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 23:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.11.2007
- VIII ZR 340/06 -
BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Eine mietvertragliche Klausel, die vorschreibt, dass "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung unproblematischer Kleintiere (Hamster, Schildkröten), die z.B. in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden, untersagt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 23 wird teils auch als „WuM 08, 23“, „WuM 2008, S. 23“ oder „WuM 08, S. 23“ zitiert.