Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 350
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 350
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 350:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.04.2008
- VIII ZR 75/07 -
Betriebskostenabrechnung: Mieter muss bei Heizungsumstellung auch höhere Kosten für Fernwärme anteilig tragen
Ein Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses die Beheizung des Gebäudes auf Wärmelieferung umstellt, darf die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umlegen. Dies gilt für Mietverträge, in denen bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung trägt (nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) und bei deren Abschluss die gültige Fassung der Verordnung die Umlegung der Kosten der Wärmelieferung vorsieht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 350 wird teils auch als „WuM 08, 350“, „WuM 2008, S. 350“ oder „WuM 08, S. 350“ zitiert.