Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 342
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 342
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 342:
Amtsgericht Erfurt, Urteil vom05.09.2008
- 2 C 1306/07 -
Erneuerung eines Teppichbodens aufgrund vertragsgemäßer Abnutzung stellt Schönheitsreparatur des Vermieters dar
Die Erneuerung eines Teppichbodens aufgrund einer vertragsgemäßen Abnutzung stellt eine vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparatur dar. Der Austausch eines verschlissenen Teppichs kann nicht auf den Mieter übertragen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 342 wird teils auch als „WuM 09, 342“, „WuM 2009, S. 342“ oder „WuM 09, S. 342“ zitiert.